AGB

GTM-TROPHY 2009

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines
Für den Umfang der im Pauschalpreis enthaltenen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibung des Folders bzw. die Angaben auf der offiziellen Homepage des Veranstalters unter www.gtm-trophy.com (Reservierung/ Buchung) verbindlich. Vom GTM- Trophy Teilnehmer nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine und Wettspiele (Golf, Tennis und/oder Audi Rätsel-Challenge) können (auch für den Fall einer Krankheit und/oder Verletzung) nicht nachgeholt oder refundiert werden.

II. Anmeldungs-, Zahlungs- und Stornobedingungen
Die Anmeldung hat entweder per E-Mail, office@gtm-trophy.com (siehe auch Homepage www.gtm-trophy.com ), durch Übersendung einer Briefanmeldung an das übergeordnete ehrenamtliche Organisationskomitee (OK), Am Renninger 2, 3400 Klosterneuburg oder per Faxanmeldung an die Faxnummer +43 / 050 / 350 – 99 22 005 unter dem Betreff „GTM Trophy 2007“ zu erfolgen. Mit dieser Anmeldung erhält der potentielle GTM-Trophy Teilnehmer (das potentielle Unternehmen) eine Reservierungsbestätigung, sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung noch freie Plätze verfügbar sind (Prinzip „first come, first serve“). Sollten keine Plätze mehr verfügbar sein, wird der Anmelder nach erfolgter Verständigung bei Interesse auf eine Warteliste gesetzt.

Erst mit vollständiger Bezahlung der GTM-Trophy Teilnahme- und Spielgebühr auf das bei der Bank Austria/Creditanstalt, Kto-Nr.:51510520404, BLZ 12000 eingerichtete GTM-Trophy Treuhandkonto von Herrn Rechtsanwalt, Dr. Alexander Illedits, 1010 Wien, Gonzagagasse 14, wird die Teilnahmeberechtigung rechtsgültig.

Sollte die GTM-Trophy Teilnahmegebühr nicht binnen 3 Wochen nach Übersendung der Reservierungsbestätigung auf dem angegebenen Treuhandkonto eingelangt sein, erlischt die Reservierung und der Platz (die Plätze) wird (werden) gemäß der Warteliste vergeben.

Für den Fall des Rücktritts, welcher schriftlich bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bekannt zu geben ist, wird eine Stornogebühr von 50 %, für einen späteren Rücktritt eine solche in Höhe von 80 % der GTM-Trophy Teilnahmegebühr für den jeweiligen Teilnehmer verrechnet. Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung verfällt die Teilnahmegebühr zur Gänze.

III. Versicherung für Teilnehmer der GTM-Trophy
In der GTM-Trophy Teilnahmegebühr ist eine Versicherung bezüglich allfälliger Schäden nicht inkludiert; die Teilnehmer haben für eine entsprechende Freizeitversicherung selbst Sorge zu tragen. Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist abgeschlossen.

IV. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der gegenständlichen GTM-Trophy Teilnahme oder seiner Auflösung, vereinbaren die Vertragspartner die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichtes.